Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.
Bitte melden sie sich hier an: beim Jugendamt Wuppertal
Der Kostenträger ist: Jugendamt Wuppertal oder Privat
An die Fachberatung können sich alle Eltern bei Fragen zur Kinderbetreuung wenden: Jugendamt Wuppertal
Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Ihres Kindes durch mich in Wuppertal überzeugen konnten, freue ich mich auf Ihren Anruf um einen persönlichen Termin abzustimmen. Hier gibt es dann viel Zeit für die speziellen Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Ihres Kindes. Schön wäre es, wenn auch Ihr Kind beim ersten Besuch dabei ist. Wenn es Ihnen bei mir gefällt, erkläre ich Ihnen gerne die weiteren Schritte.
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail zu einem Besuch an, damit wir ihn in unseren Tagesablauf integrieren können. Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Betreuungsvertrag
Zwischen den Eltern (Sorgeberechtigten)
Herrn/Frau
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort Telefon
und der Tagespflegeperson
Herrn/Frau
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort Telefon
Die Kindertagespflegeperson verfügt über eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen
Jugendamt nach § 43 SGB VIII gültig bis zum …………….. .
Über eine Verlängerung der Erlaubnis werden die Eltern umgehend informiert.
für das Kind/die Kinder
Name geboren am
Name geboren am
Name geboren am
1. Betreuung
Die Tagespflegeperson verpflichtet sich zur verantwortungsvollen Betreuung und
Versorgung des Kindes/der Kinder zu den vereinbarten Betreuungszeiten.
Erziehungsberechtigte und Tagespflegeperson stimmen sich in allen die Betreuung
betreffenden Fragen ab.
Zur Betreuung gehören die altersentsprechende Förderung und Bildung des Kindes/
der Kinder, die Fürsorge, die Versorgung, der Schutz vor Gefahren, die Gewährung
der Möglichkeiten zu kindgerechtem Spielen und Verhalten.
Die Tagespflegeperson verpflichtet sich zum völligen Verzicht auf körperliche und
seelische Gewalt gegenüber dem Kind/den Kindern. Dies gilt entsprechend für
andere Personen, die zur Betreuung hinzugezogen werden.
Die Betreuung findet in den Räumlichkeiten der Tagespflegeperson in
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
statt.
Straße und Hausnummer PLZ Ort
Für die Räume wird gute Beheizung, Belüftung und Sauberkeit in dem für
Wohnräume mit Aufenthalt von Kindern üblichen Maß gewährleistet.
Besondere Betreuungsvereinbarungen
Zu folgenden Fragen werden gesonderte Vereinbarungen getroffen:
Mitnahme im PKW
………………………………………………………………………………..
Rauchen im Haushalt der Tagespflegeperson
………………………………Nein……………….
Haustiere im Haushalt der
Tagespflegeperson………1Hund……………………………………….
Fernsehen, Video, Computer, etc. …………………………………………………………
Hausaufgaben ………………………………………………………………………………..
Schwimmen gehen …………………………………………………………………………..
Sonstiges z.B. Ernährung ………………………………………………………………….
………………………………………………………………………………………………….
………………………………………………………………………………………………….
2. Eingewöhnungsphase
Zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Wohle des Kindes/der Kinder zwischen
den Eltern und der Kindertagespflegeperson wird eine Eingewöhnungsphase
vereinbart.
Während der Eingewöhnungsphase ist es besonders wichtig, dass eine
Bezugsperson des Kindes/der Kinder bei der Kindertagespflegeperson anwesend ist.
Für die Zeit der Eingewöhnungsphase wird folgendes vereinbart:
Zeitraum von ……………….. bis ………………….
Für diese Zeit gelten zwischen den Vertragsparteien abweichende Regelungen zu
Zahlung und Kündigung, die im Anhang des Vertrages gesondert aufgeführt werden.
3. Betreuungszeiten
Das Tagespflegeverhältnis beginnt am ………………………………………………..
endet am …………………………………………………………………………………..
gilt auf unbestimmte Zeit
Die Zeiten, zu denen das Kind/die Kinder in der Tagesfamilie betreut
wird/werden, richten sich nach der Arbeitszeit der/des Sorgeberechtigten und
werden im Einzelfall vereinbart.
Der wöchentliche Betreuungsumfang beträgt voraussichtlich
…..………….. Stunden.
Die Eltern bringen das Kind/die Kinder zu den vereinbarten Zeiten zur
Kindertagespflegeperson und holen es dort auch wieder ab.
Unsere Vereinbarung: ………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………
Abweichungen der hier vereinbarten Regelungen bedürfen unbedingt der vorherigen
Absprache.
Als Betreuungszeiten werden vereinbart:
Von bis Stundenzahl
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Gesamt
Bei Ausfall der Tagespflegeperson (Krankheit, Urlaub, Unfall, etc.) haben die Sorgeberechtigten
für eine Ersatzbetreuung zu sorgen.
Für die Ersatzbetreuung wird folgende Regelung getroffen:
4. Tagespflegeentgelt
Im Falle einer Förderung der Tagespflege durch das Jugendamt wird das
entsprechend
den Förderrichtlinien gezahlte Tagespflegeentgelt direkt an die
Tagespflegeperson überwiesen.
Die Eltern stellen einen Antrag auf Förderung von Tagespflege beim
Jugendamt.
Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung monatlich einen Betrag
von ………………… € von den Eltern.
Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung einen Stundensatz in Höhe
von ………………… € pro Kind von den Eltern.
Der Betrag ist monatlich zum ………… des Monats per Überweisung auf folgendes
Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: ………………………… Bank: ……………………………………….
BLZ: ……………………………………. Kto.Nr.: …………………………………….
Gesondert berechnet werden (für Ausflüge, Eintrittsgelder, Kost, etc.)
1. Erhöhung und Kürzung des Tagespflegeentgeltes
- nur nach vorheriger Absprache ist eine Überschreitung der Betreuungszeit
möglich. Zusätzlich geleistete Betreuungszeiten werden berechnet.
- Eine Unterschreitung der Betreuungszeit durch die Sorgeberechtigten berechtigt
zu keiner Kürzung des Tagespflegentgeltes.
Ausgefallene Betreuungszeiten, die auf ein Verschulden der Kindertagespflegeperson
zurückzuführen sind,
kommen mit ………………….. € pro Stunde/pro Tag zum Abzug
werden nach Absprache durch einen Zeitausgleich nachgeholt.
Bei längerem Fernbleiben des Kindes/der Kinder ( z. B. Erkrankung des Kindes,
Kurzurlaub der Eltern) wird bezüglich des Tagespflegeentgeltes folgendes vereinbart
(siehe auch Richtlinie des Landkreises):
- Feiertage kommen nicht zum Abzug.
5. Urlaub
Der Kindertagespflegeperson sollte ein zusammenhängender Urlaub von mind. drei
Wochen ermöglicht werden. Die Tagespflegeperson stimmt den Urlaub mit den
Sorgeberechtigten der von ihr betreuten Kinder ab.
- Für die Dauer und die Bezahlung eines mind. dreiwöchigen Urlaubs treffen wir
folgende Vereinbarung:
- Für zusätzliche Ausfallzeiten (Krankheit, Unfall usw.) der Kindertagespflegeperson
wird folgende Vereinbarung getroffen:
6. Erkrankung des Kindes/der Kinder
- Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson schriftlich
- (s. Anlage), in Notfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes/der Kinder veranlassen
zu dürfen und hinterlegen die Kopie des Impfausweises.
Bei Vorkommnissen sind die Sorgeberechtigten sofort zu informieren. Die
Sorgeberechtigten hinterlassen die Telefonnummer, unter der sie während der
Betreuungszeit erreichbar sind.
Tel.-Nr.
Das Tagespflegekind/die Tagespflegekinder ist/sind krankenversichert
durch
bei
- Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, die Tagespflegeperson kontinuierlich
über den Gesundheitszustand des Kindes/der Kinder zu informieren (z. B. über
Anfälligkeiten des Kindes/der Kinder, Allergien, notwendige Medikamentengaben).
- Besondere Bemerkungen:
7. Beendigung des Betreuungsverhältnisses
- Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Kündigungszeit von
drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ist eine fristlose Kündigung beider
Seiten jederzeit möglich, ist aber in schriftlicher Form nachzuholen!
- Wenn das Tagespflegeverhältnis befristet ist, bedarf es keiner ausdrücklichen
Kündigung mehr.
8. Haftpflichtversicherung
- Die Tagespflegeperson unterhält eine Haftpflichtversicherung für Personen
und Sachschäden der von ihr betreuten Kinder während der Betreuung.
- Die Tagespflegeperson weist das Bestehen der Haftpflichtversicherung bei
Abschluss des Vertrages auf Verlangen der Sorgeberechtigten nach.
- Für Schäden, die das Kind/die Kinder während der Betreuung im Haushalt
der Tagespflegeperson verursacht, wird folgende Regelung getroffen:
9. Auskunfts- und Schweigepflicht
- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle für die Betreuung des Kindes/der
Kinder wesentlichen Auskünfte zu erteilen.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den
persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und
ihrer Natur nach Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt
auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10.- Mein Kind----------------------------------- darf von folgenden Personen abgeholt werden:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ort und Datum
Unterschrift des/r Sorgeberechtigten
Unterschrift der Tagespflegeperson
Vollmacht
Hiermit bevollmächtige/n ich/wir
Name des/r Sorgeberechtigten
Anschrift
als Sorgeberechtigte/r des Kindes/der Kinder
Name geboren am
Name der Tagespflegeperson
Anschrift
in Eilfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes/der Kinder zu veranlassen.
Ort und Datum'
Unterschrift des/r Sorgeberechtigten
Name und Anschrift des Kinder-/Hausarztes
Name und Anschrift des Zahnarztes
Krankenkasse